Jetzt Hecken zurückschneiden

Winterdienst muss ungehindert arbeiten können

Die Stadt Wolfratshausen bittet Sie als Eigentümer/in oder zuständige/n Verwalter/in von Grundstücken an den öffentlichen Straßen und Wegen,  Bäume, Sträucher, Hecken sowie Einfriedungen bis an die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass der Winterdienst die Schneeräumarbeiten ansonsten nicht ungehindert durchführen kann.
Im Bereich von Sichtdreiecken an Straßeneinmündungen dürfen Anpflanzungen<s>,</s> aber auch Zäune oder ähnliche mit dem Grundstück verbundene Gegenstände eine Höhe von 1 Meter nicht überschreiten.
Hecken und andere Anpflanzungen sind auf diese Höhe zurückzuschneiden, andere Gegenstände zu entfernen.
Ebenfalls sind Verkehrszeichen, Straßenlampen und Straßenschilder freizuhalten.
Die Stadt Wolfratshausen macht darauf aufmerksam, dass für Schäden an Personen und Sachen,
die auf überhängende Bäume, Sträucher oder Hecken zurückzuführen sind, nach den gesetzlichen
Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer haftet.
Radfahrer und Fußgänger werden häufig durch herausragende Äste oder Dornengewächse verletzt.
Auch bei Regen und Schnee hängen die Äste weiter nach unten. Bitte bedenken Sie dies beim Rückschnitt.
Wir bitten Sie deswegen um ein zeitnahes Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken auf Ihrem Grundstück.
Es dankt Ihnen das Ordnungsamt

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