Bitte Schneeräumen!

Gehwege müssen geräumt sein

Die weiße Pracht macht leider auch viel Arbeit und kann gefährlich werden. Deshalb möchten wir auf die Sicherungspflicht hinweisen: Alle Eigentümer von Grundstücken müssen die Gehwege an ihrem Grundstück bei Schnee, Schneeglätte und Glatteis räumen und in sicherem Zustand erhalten. Dies wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Verstoß kann ein Bußgeld erhoben werden. Die genaue Regelung finden Sie hier in der Ortsverordnung §7-9.
 

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